Golfclub-Stadtwald Krefeld
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Grundlage für die Durchführung unserer Wettspiele sind zunächst die Regularien des DGV. Ergänzend dazu nehmen Sie hier Einblick in unsere aktuelle Wettspielordnung!

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Grundlage für die Durchführung unserer Wettspiele sind zunächst die Regularien des DGV. Ergänzend dazu nehmen Sie hier Einblick in unsere aktuelle Wettspielordnung!

WettspielordnungWettspielordnung
Rahmenausschreibung für vorgabenwirksame und nicht vorgabenwirksame Turniere im Golfclub Stadtwald e.V. Gültigkeitsbereich: Die Wettspielordnung gilt für alle Wettspiele, die auf der Anlage des GC Stadtwald e.V. gespielt werden (inklusive Extra Day Score). Jeder Spieler ist dafür verantwortlich, dass ihm die Wettspielordnung bekannt ist. Ebenso hat jeder Spieler sich vor jedem Wettspiel über die zum Zeitpunkt des Wettspieles gültigen Platzregeln zu informieren.

Startberechtigung:
Alle aktiven und spielberechtigten Mitglieder des GC Stadtwald e.V. sowie spielberechtigte Amateure eines DGV- Mitglieds oder ausländische Amateure, deren Verein seinem nationalen Verband angeschlossen ist sowie Mitglieder der VCG mit mind. Stvg. -36. Verbindlichkeit von Verbandsordnungen: Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (einschließlich Amateurstatut) und den Platzregeln des GC Stadtwald e.V. Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
Lochspiel: – Lochverlust
Zählspiel: – 2 Schläge

Abspielzeit:
Der Spieler ist verpflichtet, zu einem gemeldeten Wettspiel zu erscheinen; Absagen sind nur bis zum Meldeschluss möglich. Bei Absage nach Meldeschluss ist aus Gründen der Gleichbehandlung das Startgeld zu entrichten. Nach Regel 6-3a der Golfregeln muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit abspielen. Strafe für Verstoß ist die Disqualifikation. Gemäß Anmerkung zur Regel 6-3a kann die Spielleitung jedoch in begründeten Fällen wie folgt verfahren: Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Disqualifikation nach Regel 33-7. nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:
Lochspiel: – Lochverlust am ersten Loch
Zählspiel: – 2 Schläge am ersten Loch
Strafe für Verspätung von mehr als 5 Minuten:
– Disqualifikation
Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielgruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7): Spieler haben dafür Sorge zu tragen zügig zu spielen. Unangemessene Verzögerungen und langsames Spiel sind zu unterlassen. Kann ein Ball außerhalb eines Wasserhindernisses verloren oder kann er im Aus sein, so darf der Spieler zur Zeitersparnis in Übereinstimmung mit Regel 27-1 provisorisch einen anderen Ball spielen. Der Spieler muss seinen Gegner im Lochspiel bzw. seinen Zähler oder einen Mitbewerber im Zählspiel unterrichten, dass er einen provisorischen Ball zu spielen beabsichtigt, und muss ihn spielen, bevor er oder sein Partner nach vorne gehen, um den ursprünglichen Ball zu suchen.

Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8.b):
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befindensie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 nicht gerechtfertigt ist.

Signalzeichen:
Ein langer Signalton bedeutet unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr. Es ist sofort eine Schutzhütte oder ein entsprechender Unterstand aufzusuchen (Clubhaus). Ball darf nicht zu Ende gespielt werden (Liegenlassen oder Ball markieren und aufnehmen). Zwei kurze Signaltöne bedeuten, das Spiel wird fortgesetzt (nach einer Unterbrechung). Drei kurze Signaltöne bedeuten, das Spiel ist abgebrochen. Schutz suchen und nach dem Gewitter ins Clubhaus zurückkehren.

Spielleitung:
Die Spielleitung wird jeweils durch Aushang, auf der Ausschreibung oder auf der Startliste bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Namen der Spielleitung. Die Spielleitung für Extra Day Scores übernimmt der Spielausschuss.

Üben (Regel 7-2. Anmerkung 2)
Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B.Nachputten) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen. Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch. Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesemLoch. Belehrung bei Mannschaftswettspielen: In Übereinstimmung mit der Anmerkung zu Regel 8 ist jeder einzelnen Mannschaft gestattet (zusätzlich zu den Personen,die nach dieser Regel um Belehrung gebeten werden dürfen) eine Person einzusetzen, die ihren Mannschaftsteilnehmern Belehrung erteilen darf. Die betreffende Person (kein Pro) muss vor dem Erteilen von Belehrung der Spielleitung benannt werden.

Verbot von motorgetriebenen Golf-Carts:
Die Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen.

Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)
Stechen im Lochspiel:
Ein „All Square“ ausgehendes Lochwettspiel wird Loch für Loch fortgesetzt, bis eine Partei in Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt am gleichen Loch wie das Wettspiel und die Vorgabenschläge werden verteilt wie in der festgesetzten Runde.

Stechen im Zählspiel:
Bei Gleichstand in einem Zählspiel ohne Vorgabe erfolgt die Spielfortsetzung über vorher zu bestimmende Bahnen bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis (Sudden death). Bei Gleichstand in einem Zählspiel mit Vorgabe erfolgt Stechen nach folgender Maßgabe: Es werden die letzten 9 Löcher bzw. 6, 3, 2, letztes Loch gestochen. Bei Gleichstand in einem Zählspiel mit Vorgabe, das mit Kanonenstart gestartet wurde gilt: für das Stechen werden 9 Löcher gewertet und zwar die Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 gemäß Vorgabenverteilungsschlüssel. Bei weiterer Gleichheit 6 Löcher (Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14) sodann 3 Löcher (Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3), sodann das Loch mit dem Schwierigkeitsgrad 1.Besteht immer noch Gleichheit, entscheidet das Los. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchernbegonnen (bei weiterer Gleichheit s.o.), im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe.

Vorgabenwirksamkeit:
Sind die Voraussetzungen für ein vorgabenwirksames Spiel gegeben, so sind alle Zählwettspiele vorgabenwirksam.
Vorgabenzuteilung:
Vierball-Zählspiele gem. Regel 31 werden mit voller Vorgabe gespielt. In Lochspielen erhält der Spieler mit der höheren Spielvorgabe  des Spielvorgabenunterschiedes zur niedrigeren Spielvorgabe des Gegners.

Caddies:
Professionals sind grundsätzlich und Eltern von Jugendlichen als deren Caddies nicht erlaubt (Ausnahme: Kinder bis 8 Jahre). Strafe bei Verstoß: Disqualifikation. Verbot, betriebsbereite elektronische Kommunikationsmittel mitzuführen und zu benutzen:
a) Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt.
Strafe für Verstoß: Lochspiel – Disqualifikation
Zählspiel – Disqualifikation
b) Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Benutzung ist dem Mannschaftsführer untersagt, solange sich Spieler seiner Mannschaft noch auf der festgesetzten Runde befinden. Strafe für Verstoß: Lochspiel – Disqualifikation
Zählspiel – Disqualifikation. Die Verwendung eines ausgeschaltet mitgeführten Handys in und für einen Notfall ist selbstverständlich straflos.

Entfernungsmesser
Den Spielern ist es gestattet, Geräte benutzen zu dürfen, mit denen ausschließlich Entfernungen gemessen oder abgeschätzt werden können (siehe Anmerkung zu Regel 14-3). Jedoch dürfen keine Geräte zur Entfernungsmessung benutzt werden, mit denen auch andere, das Spiel eines Spielers beeinflussende Umstände (z.B. Steigung oder Gefälle, Windstärke, Temperatur etc.) abgeschätzt oder gemessen werden können, ohne Rücksicht darauf, ob diese zusätzlichen Funktionen genutzt werden oder nicht.

Allgemeiner Meldeschluss:
Die Meldung zu einem Wettspiel erfolgt durch Eintrag in die zur Wettspielausschreibung gehörige Meldeliste. Meldungen, die nach dem in der Ausschreibung angegebenen Zeitpunkt erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ist für ein Wettspiel die Teilnehmerzahl begrenzt, so ist der Meldeliste eine Warteliste beigefügt.

Abgabe der Scorekarten:
Nach Beendigung einer Wettspielrunde sind die Scorekarten unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Die Ergebnisse sind deutlich lesbar zu erfassen und die Karten sind von Spieler und Zähler zu unterschreiben. Auch „no return“ ist ein Ergebnis und unverzüglich zu melden. Mit Abgabe der Scorekarte im Sekretariat gilt die Karte als eingereicht, wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat. Änderungen sind sodann – gleich aus welchem Grund – nicht mehr möglich. Zählkarten, die nach Abgabe der Karten der letzten Spielergruppe abgegeben werden, verfallen der Disqualifikation. Das bei einer solchen Runde erzielte Ergebnis wird als vorgabenwirksam gewertet. Bei einem Kanonenstart wird als letzte Spielergruppe diejenige angesehen, die den weitesten Rückweg zum Clubhaus hat.

Abgabe der Scorekarten von EDS-Runden:
Nach Beendigung einer EDS-Runde sind die Scorekarten unverzüglich im Sekretariat abzugeben. Sollte das Sekretariat nicht besetzt sein, sind die Scorekarten in den Briefkasten neben dem Proraum einzuwerfen.

Zählerbestimmung:
Wenn nicht z.B. auf der Zählkarte durch Computerausdruck vermerkt oder durch den Starter festgelegt, gilt die Regelung: Position 1 der Partie zählt 2, 2 zählt 3 usw.; der Letzte zählt den Ersten. Es ist nicht erforderlich, die Zähler namentlich festzulegen. Die Einteilung in einzelne Spielergruppen ist ausreichend.

Sonderpreise:
Nearest to the pin: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Longest Drive: Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.

Regelungen für behinderte Golfer:
Gemäß Abschnitt 12. des Spiel- und Wettspielhandbuchs. Beendigung von Wettspielen (Regel 34-1): Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Eventuell vorher ausgehängte Ergebnisse sind vorläufig. Lochspiele gelten mit der Meldung
des Ergebnisses durch beide Spieler an die Spielleitung als beendet oder – falls nicht geschehen – mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betr. Spielpaarung für die nächste Runde. Bei einer Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation als beendet, wenn der Spieler (bei Mannschaften der 1. Spieler) in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat.

Siegerehrung:
Die Siegerehrung findet unmittelbar nach Auswertung aller Ergebnisse statt. Spieler, die an der Siegerehrung in begründeten Fällen nicht teilnehmen können, müssen dies der Spielleitung rechtzeitig bekannt geben und einen (anwesenden) Vertreter benennen. Die Spielleitung kann in diesem Fall den Preis an den Vertreter übergeben. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird der Preis eingezogen oder an den Nächstplatzierten weitergegeben. Grundsätzlich gilt ein Doppelpreisausschluss. Bruttopreise gehen vor Nettopreise.

Ausschreibungen anderer Wettspiele:
Neben dieser Wettspielordnung haben Ausschreibungen mit detaillierten Angaben für die betroffenen Wettspiele ihre Gültigkeit.
Änderungsvorbehalt: Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Datenschutz:
Es gelten die Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes. Namen, Vorgabe und Startzeit werden auf der Startliste und /oder passwortgeschützt im Internet veröffentlicht. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt jeder Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste, auch im Internet ein.

Krefeld, April 2011
Spielausschuss
Golfclub Stadtwald e. V.
Hüttenallee 188
47800 Krefeld
Ansprechpartner

Sekretariat: 
Ute Spielmann
Telefon: 02151 – 59 02 43
Telefax: 02151 – 50 02 48
E-mail: info@golfclub-stadtwald.de

Pro: Colin Ward : 0173 – 87 50 500
Infoband Turnier: 02151 – 50 19 40
Infoband Platz: 02151 – 50 19 00

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